Immer öfter verlangen Unternehmen von ihren Personalvermittlern, dass sie externe Mitarbeitende anstellen. Was sind die Gründe?
Ein Einstellungsbetrieb erhält mit der Anstellung von IT-Spezialisten durch die Vermittlungs-Agentur (sog. Payrolling) eine Lösung für rechtliche Probleme, die enorme Kostenfolgen haben können. Aus diesem Grund regeln Unternehmen immer häufiger Aufträge an externe IT-Spezialisten nicht mehr durch Dienstleistungsverträge, sondern verlangen von Personalvermittlern die Anstellung von Mitarbeitenden in externen Projekten mit einem Arbeitsvertrag.
Diverse Gerichtsentscheide haben in den letzten Jahren deutlich gemacht, dass Einsatzbetriebe auch dann faktisch als Arbeitgeber gelten, wenn sie IT-Spezialisten nicht direkt anstellen. Demzufolge unterstehen Angestellte von Contractor-Firmen dem vollen Weisungsrecht des Einsatzbetriebs und dieser ist, da sonst kein Arbeitgeber vorhanden ist, haftbar, wenn zum Beispiel Vertragspartner gesetzliche vorgeschriebene Abgaben nicht bezahlen.
Namhafte Unternehmen mussten in den letzten Jahren grosse Summen bezahlen, um ausstehenden Forderungen für Sozialabzüge, Steuern oder Versicherungsvorgaben nachzukommen. Aus diesem Grund verlangen immer mehr Unternehmen von ihren Personalvermittlungsagenturen, externe IT-Mitarbeitende direkt anzustellen, damit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und sie selbst – im Falle von Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen – nicht belangt werden können.


